"Fit to fly Bescheinigung"
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2), verlangen viele Airlines aktuell eine sog. "Fit to Fly" Bescheinigung. Dies gilt insbesondere für Reisende nach Thailand In dem Fittofly-Attest wird bestätigt, dass Ihre Mitreise im Flugzeug kein Gesundheitsrisiko für Sie selbst darstellt. Denn sollte Ihre Erkrankung das Flugzeug zur Landung zwingen, entstehen hohe Kosten für die Airline, Flughäfen und ggf. Passagiere. Das möchten die Fluggesellschaften hiermit vermeiden und sichern sich auf diesem Weg mithilfe eines Fit2Fly-Nachweises ab.
Ausschlussgründe (not Fitforfly) für eine Mitreise können z.B. sein:
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Akute Atemwegsinfekte, z.B. mit CoViD-19 Verdacht
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Massive Herz- und Lungenschwäche mit dem Bedarf für Sauerstoff
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Dialysepflichtigkeit
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Notwendigkeit eines Liegendtransports
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sonstige akute Erkrankungen, die einer stationären Versorgung bedürfen
Trotz eines gültigen Fit for Fly-Certificates kann Ihnen das Boarding aufgrund einer neuerlich imponierenden Verschlechterung ihres Gesundheitszustands in selten Fällen vor Ort trotzdem verweigert werden.
Bestandteil der Eignungsuntersuchung ist:
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Erhebung der Krankenvorgeschichte
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ggf. orientierende körperliche Untersuchung

