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G 42 Infektionsschutz

ArbmedVV 2.1-3

Die Infektionsschutzvorsorge ist eine notwendige Pflichtvorsorge für alle Mitarbeiter im:

  • Gesundheits- und Krankenwesen

  • Nahrungsmittel verarbeitende Gewerbe (z.B. Gastronomie)

  • Erziehungseinrichtungen (z.B. KITAs)


Bestandteil der Vorsorge ist die Aufklärung über:

  • PSA

  • Hygienemaßnahmen

  • Impfprävention und Antikörperbestimmung

  • Nadelstichverletzungen


Diese Vorsorge muss vor Aufnahme einer der o.g Tätigkeiten durchgeführt und alle 3 Jahre wiederholt werden.



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