top of page

ArbmedVV 2.1-3
Die Infektionsschutzvorsorge ist eine notwendige Pflichtvorsorge für alle Mitarbeiter im:
Gesundheits- und Krankenwesen
Nahrungsmittel verarbeitende Gewerbe (z.B. Gastronomie)
Erziehungseinrichtungen (z.B. KITAs)
Bestandteil der Vorsorge ist die Aufklärung über:
PSA
Hygienemaßnahmen
Impfprävention und Antikörperbestimmung
Nadelstichverletzungen
Diese Vorsorge muss vor Aufnahme einer der o.g Tätigkeiten durchgeführt und alle 3 Jahre wiederholt werden.
bottom of page