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DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung
Tätigkeiten, bei denen berufsmäßig gefahren bzw. große technische Anlagen bedient werden, sollten sich regelmäßig nach den ehemaligen DGUV Grundsätzen untersuchen lassen. Typischerweise zählt dazu:
Kran- und Windenführer
Flurförderfahrzeuge
Schienenfahrzeuge
Hub- und Hebefahrzeuge
Hebebühnen
Seilbahnen
Untersucht werden soll:
Sehvermögen (Fern- und Nahvisus)
Dämmerungs- und Blendvermögen
Perimetrie
Hörvermögen
Bluntersuchung
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