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G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung

Tätigkeiten, bei denen berufsmäßig gefahren bzw. große technische Anlagen bedient werden, sollten sich regelmäßig nach den ehemaligen DGUV Grundsätzen untersuchen lassen. Typischerweise zählt dazu:

  • Kran- und Windenführer

  • Flurförderfahrzeuge

  • Schienenfahrzeuge

  • Hub- und Hebefahrzeuge

  • Hebebühnen

  • Seilbahnen


Untersucht werden soll:

  • Sehvermögen (Fern- und Nahvisus)

  • Dämmerungs- und Blendvermögen

  • Perimetrie

  • Hörvermögen

  • Bluntersuchung



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