
Biomonitoring
Viele Arbeitsplätze bringen besondere chemische Gefährdungen, die in der betrieblichen Gefahrstoffliste aufgeführt werden sollen. Die CLP und REACH Verordnungen regeln den Umgang mit toxischen, keimzellschädigenden und karzinogenen Substanzen. Die MAK und BAT-Wertliste der "Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" regeln die maximalen Konzentrationen am Arbeitsplatz und die höchsten erlaubten Werte im menschlichen Organismus.
Schwermetalle (weitere Substanzen auf Anfrage)
Blei
Blei im Urin
oder bei akuter Intoxikation Blei im Serum
Exposition:
Metallindustrie
Kupfer
Kupfer im Urin
Exposition:
Metallindustrie, Gießerein
Nickel
Nickel im Urin
Exposition:
Schweißindustrie, Metallbau, Dentallabore, Galvanik
Chrom VI
Chrom im Urin
Exposition:
Galvanik
Aromatische Verbindungen / Lösungsmittel
Benzolhomologe
Toluol im Urin
Xylol im Urin
Isozyanate
Diphenylmethan-4,4’- diisocyanat im Urin
Hexamethylendiisocyanat im Urin
Benzol
t,t-Muconsäure im Urin Phenylmercaptursäure im Urin
Styrol
Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure im Urin
