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Biomonitoring

Viele Arbeitsplätze bringen besondere chemische Gefährdungen, die in der betrieblichen Gefahrstoffliste aufgeführt werden sollen. Die CLP und REACH Verordnungen regeln den Umgang mit toxischen, keimzellschädigenden und karzinogenen Substanzen. Die MAK und BAT-Wertliste der "Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" regeln die maximalen Konzentrationen am Arbeitsplatz und die höchsten erlaubten Werte im menschlichen Organismus.

Schwermetalle (weitere Substanzen auf Anfrage)

Schwermetalle (weitere Substanzen auf Anfrage)

Aromatische Verbindungen / Lösungsmittel

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