Ärztliches Attest Sportbootführerschein
Für den Sportbootführerschein ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, um die medizinische Tauglichkeit zu bestätigen. In unserer arbeitsmedizinischen Praxis in Hamburg Hoheluft erhalten Sie das notwendige ärztliche Zeugnis für den Sportbootführerschein Binnen und den SBF See.
Die medizinische Untersuchung umfasst unter anderem den Sehtest für Bootsführerschein, eine Prüfung des Farbsehens und eine orientierende Hörprüfung. Unser(e) Arzt /Ärztin ist mit den Anforderungen für das Spobo-Attest vertraut und stellt Ihnen in aller Regel die benötigte Bescheinigung aus.
Termin Bootsführerschein Attest
Für die Tauglichkeitsuntersuchung Sportbootführerschein können Sie gerne einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Wir prüfen die medizinischen Voraussetzungen und stellen bei erfüllter Tauglichkeit das ärztliche Zeugnis für den Sportbootführerschein aus.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für den Sportbootführerschein – schnell, unkompliziert und mit klarer Beratung vor Ort.


Ablauf beim Arzt
Für die Tauglichkeitsuntersuchung SBF vereinbaren Sie zunächst einen Termin unserem Arzt/Ärztin, am besten online. Die ärztliche Prüfung überprüft die medizinischen Voraussetzungen für den Sportbootführerschein.

Ärztliches Zeugnis nicht bestanden?
Rot Grün Farbsehschwäche?
Ein auffälliger Sehtest oder eine Rot-Grün-Farbsehschwäche bedeutet nicht automatisch, dass der Sportbootführerschein nicht möglich ist. Dieser Fall kommt sogar relativ häufig vor und betrifft bis zu 5 % der Männer.
Nach der Sportbootführerscheinverordnung kann bei einem entsprechenden Befund eine weitere Prüfung mit dem Anomaloskop erforderlich sein. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob der Anomaliequotient zwischen 0,7 und 6,0 liegt.
Wir bieten diese Untersuchung bzw. Bestimmung des Anomaliequotienten an:
Tipp: Lassen Sie das ärztliche Zeugnis am besten frühzeitig durch einen Arzt erstellen – idealerweise bevor Sie Geld in die Führerscheinausbildung investieren. So erkennen Sie ein mögliches Problem rechtzeitig.


