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Biomonitoring

Viele Arbeitsplätze bringen besondere chemische Gefährdungen, die in der betrieblichen Gefahrstoffliste aufgeführt werden sollen. Die CLP und REACH Verordnungen regeln den Umgang mit toxischen, keimzellschädigenden und karzinogenen Substanzen. Die MAK und BAT-Wertliste der "Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" regeln die maximalen Konzentrationen am Arbeitsplatz und die höchsten erlaubten Werte im menschlichen Organismus.

Schwermetalle (weitere Substanzen auf Anfrage)

Blei

Blei im Urin

oder bei akuter Intoxikation Blei im Serum

Exposition: 

Metallindustrie

Kupfer

Kupfer im Urin

Exposition:

Metallindustrie, Gießerein

Nickel

Nickel im Urin

Exposition:

Schweißindustrie, Metallbau, Dentallabore, Galvanik

Chrom VI

Chrom im Urin

Exposition:

Galvanik

Schwermetalle (weitere Substanzen auf Anfrage)

Aromatische Verbindungen / Lösungsmittel

Benzolhomologe

Toluol im Urin

Xylol im Urin

Isozyanate

Diphenylmethan-4,4’- diisocyanat im Urin

Hexamethylendiisocyanat im Urin

Benzol

t,t-Muconsäure im Urin Phenylmercaptursäure im Urin

Styrol

Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure im Urin

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