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Innenausstattung der Feuerwache

G 26

Träger von Atemschutzgeräten

Träger von Atemschutzgeräten der Klasse 1, 2 oder 3 benötigen regelmäßig eine Eignungsuntersuchung. Folgendes wird dabei nach der AMR (arbeitsmedizinischen Regel) 14.2. unterschieden

G 26.1 Träger Atemschutzgeräte Klasse/Gruppe 1

Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar

G 26.2 Träger Atemschutzgeräte Klasse/Gruppe 2

Gerätegewicht zwischen 3 und 5 kg oder Atemwiderstand über 5 mbar

G 26.3 Träger Atemschutzgeräte Klasse/Gruppe 3

Gerätegewicht über 5 kg

Keine Vorsorge oder Eignung benötigen folgende Atemschutzgeräte:

a) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und keinem Atemwiderstand

b) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar, die weniger als 30 Minuten pro Tag getragen werden

c) Fluchtgeräte und Selbstretter, die Personen ausschließlich für Flucht und Selbstrettung tragen und deren Gerätegewicht maximal 5 kg beträgt

Abhängig von der Art der Untersuchung (G 26.1 2 oder 3) werden folgende Untersuchungen durchgeführt (siehe auch "Preisliste"):

  • Belastungs-EKG

  • Lungenfunktion

  • Blutentnahme

  • Visustest

 

 

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Preisliste

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