G 26
Träger von Atemschutzgeräten
Träger von Atemschutzgeräten der Klasse 1, 2 oder 3 benötigen regelmäßig eine Eignungsuntersuchung. Folgendes wird dabei nach der AMR (arbeitsmedizinischen Regel) 14.2. unterschieden
G 26.1 Träger Atemschutzgeräte Klasse/Gruppe 1
Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
G 26.2 Träger Atemschutzgeräte Klasse/Gruppe 2
Gerätegewicht zwischen 3 und 5 kg oder Atemwiderstand über 5 mbar
G 26.3 Träger Atemschutzgeräte Klasse/Gruppe 3
Gerätegewicht über 5 kg
Keine Vorsorge oder Eignung benötigen folgende Atemschutzgeräte:
a) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und keinem Atemwiderstand
b) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar, die weniger als 30 Minuten pro Tag getragen werden
c) Fluchtgeräte und Selbstretter, die Personen ausschließlich für Flucht und Selbstrettung tragen und deren Gerätegewicht maximal 5 kg beträgt
Abhängig von der Art der Untersuchung (G 26.1 2 oder 3) werden folgende Untersuchungen durchgeführt (siehe auch "Preisliste"):
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Belastungs-EKG
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Lungenfunktion
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Blutentnahme
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Visustest