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Zentraler Kontrollraum

G 25
Fahr-, Steuer-, Überwachunsgtätigkeit

Tätigkeiten, bei denen berufsmäßig gefahren, bzw. große technische Anlagen bedient werden, sollten sich regelmäßig nach den ehemaligen DGUV Grundsätzen untersuchen lassen. Typischerweise zählt dazu:

  • Kran- und Windenführer

  • Flurförderfahrzeuge

  • Schienenfahrzeuge

  • Hub- und Hebefahrzeuge

  • Hebebühnen

  • Seilbahnen

 

Untersucht werden soll:

  • Sehvermögen (Fern- und Nahvisus)

  • Dämmerungs- und Blendvermögen

  • Perimetrie

  • Hörvermögen

  • Blutuntersuchung

 

 

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