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G 25
Fahr-, Steuer-, Überwachunsgtätigkeit
Tätigkeiten, bei denen berufsmäßig gefahren, bzw. große technische Anlagen bedient werden, sollten sich regelmäßig nach den ehemaligen DGUV Grundsätzen untersuchen lassen. Typischerweise zählt dazu:
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Kran- und Windenführer
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Flurförderfahrzeuge
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Schienenfahrzeuge
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Hub- und Hebefahrzeuge
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Hebebühnen
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Seilbahnen
Untersucht werden soll:
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Sehvermögen (Fern- und Nahvisus)
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Dämmerungs- und Blendvermögen
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Perimetrie
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Hörvermögen
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Blutuntersuchung
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