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Vorbereitung der Chirurgen

Infektionsschutzvorsorge (G 42)

ArbmedVV 2.1-3

Die Infektionsschutzvorsorge ist eine notwendige Pflichtvorsorge für alle Mitarbeiter im:

  • Gesundheits- und Krankenwesen

  • Nahrungsmittel verarbeitende Gewerbe (z.B. Gastronomie)

  • Erziehungseinrichtungen (z.B. KITAs)

 

Bestandteil der Vorsorge ist die Aufklärung über:

  • PSA

  • Hygienemaßnahmen

  • Impfprävention und Antikörperbestimmung

  • Nadelstichverletzungen

 

Diese Vorsorge muss vor Aufnahme einer der o.g Tätigkeiten durchgeführt und alle 3 Jahre wiederholt werden.

 

 

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