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Infektionsschutzvorsorge (G 42)
ArbmedVV 2.1-3
Die Infektionsschutzvorsorge ist eine notwendige Pflichtvorsorge für alle Mitarbeiter im:
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Gesundheits- und Krankenwesen
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Nahrungsmittel verarbeitende Gewerbe (z.B. Gastronomie)
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Erziehungseinrichtungen (z.B. KITAs)
Bestandteil der Vorsorge ist die Aufklärung über:
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PSA
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Hygienemaßnahmen
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Impfprävention und Antikörperbestimmung
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Nadelstichverletzungen
Diese Vorsorge muss vor Aufnahme einer der o.g Tätigkeiten durchgeführt und alle 3 Jahre wiederholt werden.
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