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Lärmvorsorge (G 20)
ArbmedVV 3.1.3
Bei Tätigkeiten, bei denen die Lärmexposition über Lex,8h = 85 dB(A) ist, ist eine Pflichtvorsorge notwendig. Dies ist typischerweise notwendig in der Industrie, im Handwerk, Kinderbetreuung
Untersuchung:
- Anamnese
- Audiometrie
- Beratung zur Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit
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